Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
private-zimmervermittlung-berlin vermittelt Ferienwohnungen und
Zimmer in Berlin.
private-zimmervermittlung-berlin vermittelt im Namen der Vermieter
oder deren bevollmächtigter Vertreter Übernachtungsleistungen. Die
Firma private-zimmervermittlung-berlin erbringt mit ihrer Tätigkeit
keine eigenen Leistungen, sondern sie vermittelt diese im Namen der
Vermieter oder deren bevollmächtigter Vertreter.
Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Vermieter und dem Gast
zustande.
private-zimmervermittlung-berlin ist nicht Reiseveranstalter im
Sinne der §§ 651a ff. BGB.
private-zimmervermittlung-berlin bietet im Namen der Vermieter über
ihr Reservierungssystem Unterkünfte an.
private-zimmervermittlung-berlin prüft, ob das vom Gast gewünschte
Zimmer im System verfügbar ist.
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald dem Gast die
Reservierungsbestätigung durch private-zimmervermittlung-berlin
übermittelt wurde.
Der Vermieter ist verpflichtet, das reservierte Objekt für den
gebuchten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die
Vertragsdauer zu entrichten.
Die Bezahlung erfolgt bei Übergabe der Ferienwohnung vor Ort direkt an
den Vermieter oder dessen bevollmächtigten Vertreter. Die Bezahlung
ist im voraus für den gesamten Buchungszeitraum zu leisten, sofern
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Es gelten die Geschäftsbedingungen und Rücktrittsbedingungen des
jeweiligen Vermieters.
private-zimmervermittlung-berlin haftet ausschließlich für die
Ordnungsmäßigkeit der Vermittlungsleistung.
Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, eine
Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Eine Haftung
für Störungen auf Grund höherer Gewalt oder von Übermittlungsstörungen
im Kommunikationsnetz besteht nicht.
Die Benutzung dieser Seite und der angeschlossenen Datenbanken ist für
Gäste kostenlos. Das Auslesen von Adressen und Daten ist verboten. Die
erhaltenen Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, sich eine
Unterkunft zu buchen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und
strafrechtlich verfolgt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen
hat nicht
die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge.
Vielmehr sind die Vereinbarungen gegebenenfalls ihrem Sinne nach zur
Anwendung zu bringen.
Gerichtsstand ist Berlin.